Die Freien Berufe blicken auf eine lange Tradition zurück und wollen die Zukunft ihres
Berufsstandes engagiert gestalten. Apotheker, Architekten, Ärzte, Dolmetscher und Übersetzer, Ingenieure,
Notare, Patentanwälte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Restauratoren, Sachverständige,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte sowie die Angehörigen
der freien Kulturberufe prägen unsere Gesellschaft und Wirtschaft in besonderem Maße.
Sie erbringen wichtige Leistungen für ihre Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden,
die sie stets mit hohem persönlichem Engagement ausführen. Die Angehörigen der
Freien Berufe stehen für ein hohes Maß an Liberalität und Eigenverantwortung in der
Gesellschaft, engagieren sich aber auch für den Schutz von Menschen, die der Unterstützung
der Gesellschaft bedürfen.
Hans-Joachim Kraatz, Präsident
- Aktuelle Themen
- März 2021 - Auszahlung der Überbrückungshilfe III gestartet
Bundesweites Bearbeitungsportal freigeschaltet
- Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 3.100 Anträge auf Überbrückungshilfe III und gut 6.400 Anträge auf
Neustarthilfe gestellt. Der Bund hat an die Antragsteller bereits Abschläge in Höhe von 82 Millionen Euro gezahlt. Seit der gestern (17.03.2021) erfolgten
Freischaltung des bundesweiten Bearbeitungsportals kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) mit der Bearbeitung und vollständigen Auszahlung beginnen.
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- März 2021 - November- und Dezemberhilfen des Bundes: 304 Millionen Euro für Antragsteller aus Sachsen
- Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen
Seit dem vergangenen Freitag sind
endlich weitere 28 Millionen Euro an sächsische Unternehmen und Selbstständige, die November- und Dezemberhilfen des Bundes beantragt haben, geflossen.
Insgesamt haben die Antragsteller aus dem Freistaat, die vom »Lockdown light« im November und Dezember 2020 betroffen waren, bis heute Abschläge und
vollständige Auszahlungen in Höhe von 304 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen rund 151 Millionen Euro auf die »Novemberhilfe« und rund 153 Millionen Euro
auf die »Dezemberhilfe«. Abschließend bearbeitet worden sind zwar 92 Prozent aller bislang 16.970 eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe, aber nur rund 83
Prozent aller bislang 16.079 eingegangenen Anträge auf Dezemberhilfe.
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- Februar 2021 - Gemeinsame Medieninformation IHK, HWK, LFB, SLÄK, VFW
Offener Brief an Bundeskanzlerin: Sächsische Wirtschaft fordert Paradigmenwechsel in der
Corona-Politik.
- „Von der Kultur der Verbote hin zu einer Kultur des Ermöglichens“
Chemnitz/Dresden/Leipzig: Vor den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder in der nächsten Woche haben sich die sächsischen
Industrie- und Handelskammern, die sächsischen Handwerkskammern, die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V., der Unternehmerverband Sachsen sowie die
Sächsische Landesärztekammer und der Landesverband der Freien Berufe in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an die Fraktionsvorsitzenden
der Regierungsparteien, Ralph Brinkhaus (Unionsfraktion) und Rolf Mützenich (SPD), gewandt.
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- Februar 2021 - LFB Sachsen kritisiert die erneute Verlängerung des Lockdowns
- Dresden: „Weiterhin geschlossen, reglementiert und wenig Perspektiven,“ so die erste Reaktion des LFB Sachsen zu den Beschlüssen von Bund und Ländern
betreffend die aktuelle Pandemie.
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- Februar 2021 - Bund startet Antragsverfahren für Überbrückungshilfe III
- Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Das hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) heute Nachmittag mitgeteilt. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.
Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat,
beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es die Überbrückungshilfe III
beantragen – und zwar für jeden Monat, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.
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