Sächsischer Patentanwaltsverein e.V.
Der Sächsische Patentanwaltsverein e.V. wurde als Interessenverband der freiberuflichen Patentanwälte in Sachsen am 15. Januar 1992 zur Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, wie Pflege des kollegialen Zusammenhalts und der wissenschaftlichen Fortbildung, gegründet.
Der Patentanwalt muss vor seiner Zulassung eine der längsten Ausbildungen in Deutschland absolvieren. An ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium schließen sich in der Regel eine mehrjährige praktische Tätigkeit in der Industrie und schlussendlich eine mindestens dreijährige juristisch-praktische Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz an.
Als Schutzrechtsexperte und „Stabsstelle außer Haus“ berät und vertritt er seine Mandanten umfassend zu technischen Erfindungen, Marken, Design, Know-How von der Idee über die Anmeldung bis zur Durchsetzung und Verteidigung eigener sowie fremder Schutzrechte.
Der Patenanwalt erarbeitet Recherchen zum bekannten Stand der Technik, Schutzstrategien und –schriftsätze, Lizenzverträge und Vergütungsvereinbarungen. Sein juristisches Fachwissen umfasst sowohl das fachspezifische inländische Rechtssystemals auch ausländische, regionale und internationale Schutzrechtssysteme. Im Erfinder- und Entwerferrecht ist er ein berufener Berater und Gutachter für Arbeitnehmer und Unternehmer.
Der Patentanwalt vertritt seine Mandantenvor dem Deutschen Patentamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt, dem Europäischen Patentamt und anderen Behörden des gewerblichen Rechtschutzes sowie in besonderen Fällen auch vor dem Bundesgerichtshof.
Arbeitsschwerpunkte des Sächsischen Patentanwaltsvereins sind die Vertretung der Interessen des Berufsstandes gegenüber Behörden, Dienststellen und Körperschaften. Der Verein pflegt eine kollegiale Zusammenarbeit mit den Berufskammernund fördert die Fortbildung der Berufsangehörigen im Freistaat.
Die Unterstützung der fachlichen Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses gehört ebenso zu den Aufgaben des Sächsischen Patentanwaltsvereins wie die Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Berufsstandes.
Der Verein pflegt das Rechtsgebiet der gewerblichen Schutzrechte und hält Kontakt zu anderen Verbänden.