Freie Berufe
Jeder kommt in seinem alltäglichen Leben in Kontakt mit Menschen, die als Freiberufler, als Angehörige der Freien Berufe arbeiten. Ob man einen Arzt aufsucht, Medikamente aus der Apotheke holt oder sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater helfen lässt - all diese und viele weitere wichtige Berufsfelder gehören zu den Freien Berufen. Dabei können sich Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden stets auf professionelle Qualität und umfangreiche Beratung verlassen. Angehörige der Freien Berufe stellen an sich, ihre Leistungen und Mitarbeiter besonders hohe Ansprüche, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Auftraggeber zu erzielen. Die Dienste der Freien Berufe werden eigenverantwortlich und stets in einer vertrauensvollen Atmosphäre erbracht. Der Rechtsanwalt arbeitet ebenso diskret im Interesse seines Mandanten, wie der Physiotherapeut besonders engagiert für die Genesung seines Patienten sorgt und der beratende Ingenieur den Bauherren umfassend bei der Planung der eigenen „vier Wände“ unterstützt. All diese Besonderheiten, die den Freien Beruf vom gewerblich Tätigen unterscheiden, begründen eine besondere Verpflichtung der Angehörigen der Freien Berufe gegenüber der Gesellschaft.
Wie entstanden die „Freien Berufe“?
Im Rahmen einer allgemeinen Bildung wurde im Mittelalter auch das Studium der „artes liberales“, der freien Künste, absolviert. Später entstand daraus der Begriff „Freie Berufe“. Beibehalten wurde dabei bis heute die Orientierung der Angehörigen der Freien Berufe an einem uneigennützigen Streben nach gesellschaftlichen Idealen. Ebenso untrennbar mit dem Selbstverständnis der „Freien Berufe“ verbunden blieb der Anspruch an eine universelle und qualifizierte Ausbildung seiner Angehörigen.
Was genau sind die Freien Berufe?
Der Gesetzgeber hat dies im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§1, Absatz 2) so definiert:
„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“Welche Berufe gehören dazu?
Das bereits zitierte Partnerschaftsgesellschaftsgesetz bestimmt dies so:
„Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.“Was zeichnet die Freien Berufe aus?
Der überwiegende Teil der Angehörigen der Freien Berufe erbringt seine Leistungen in wirtschaftlicher Selbstständigkeit. Somit haben diese Freiberufler auch die wirtschaftlichen Risiken zu tragen.
Freiberufler sind in ihren Leistungen unabhängig. Sie sind allein an Gesetze und ihr Gewissen gebunden und müssen im Rahmen dessen über ihr professionelles Verhalten entscheiden. Angehörige der Freien Berufe sind somit nicht weisungsgebunden - sie erbringen ihre Leistungen nach bestem „Wissen und Gewissen“.
Angehörige der Freien Berufe sind für ihr Handeln eigenverantwortlich. Dies wirkt sich nicht nur auf die wirtschaftliche Situation ihrer Praxen und Büros aus, sondern schlägt sich auch in den grundlegenden Bestimmungen und Idealen der Freien Berufe nieder.
Freiberufler orientieren sich grundsätzlich am primären Gemeinwohl statt am eigenen persönlichen Wohlergehen. Dies begründet die Unterbindung eines Preiswettbewerbes in den meisten Bereichen der Freien Berufe. Stattdessen wollen sich die Angehörigen der Freien Berufe im Rahmen eines Qualitätswettbewerbes miteinander messen. Die Bezahlungen sind deshalb oft in Honorarordnungen festgelegt.
Angehörige der Freien Berufe erbringen persönliche Leistungen. Die Einrichtungen, wie Praxen, Kanzleien und Büros, sind an die Person des Freiberuflers gebunden. So können Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden die Arbeit des Leistungserbringers unmittelbar prüfen und können sich auf einen Ansprechpartner verlassen.
Freiberufler arbeiten kreativ und individuell. Für die Tätigkeit von Freiberuflern gibt es keine festgelegten Schemata - jede Dienstleistung ist auf die Erfordernisse des Auftraggebers abgestimmt.
Angehörige der Freien Berufe sichern ihren Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis zu. In allen Bereichen der Freien Berufe können sich die Auftraggeber auf Diskretion und bestmögliche Beratung verlassen.