Geplantes Transparenzgesetz untergräbt Datenschutz der Freien Berufe
Dresden: In einem Schreiben an Abgeordnete des Sächsischen Landtages hat der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB Sachsen) ein geplantes
Transparenzgesetz kritisiert. Aus seiner Sicht untergräbt es die Regelungskompetenzen der Selbstverwaltungskörperschaften und führt zu einem erheblichen Mehr
an Bürokratie.
Aktuell wurde ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen vorgelegt. Laut den
geplanten Bestimmungen soll der freie Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten ermöglicht werden. Dazu soll bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz
geschaffen werden, das in der Regel kostenfrei sowohl den individuellen Zugang zu Informationen (Informationsfreiheit) als auch den allgemeinen Zugang zu
digital vorliegenden Behördeninformationen über eine Online-Transparenzplattform vorsieht. Der Schutz von Daten privater Dritter oder besonderer öffentlicher
Belange soll dem nicht überwiegen. Der kommunalen Ebene soll ermöglicht werden, rechtssichere Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.
Aus Sicht des LFB Sachsen wird die Tatsache, dass auch die Kammern unter das Gesetz subsumiert werden sollen, als sehr kritisch erachtet. Gemäß der Begründung
soll das Gesetz die demokratische Meinungs- und Willensbildung sowie die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger fördern. Mit der Möglichkeit, sich
über eine zentrale Transparenzplattform zu informieren, sollen sie Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen besser nachvollziehen können.
Die Kammern der Freien Berufe sind jedoch Selbstverwaltungskörperschaften, die qua gesetzlicher Legitimation ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit
regeln dürfen. Dafür sind auch ausreichend demokratische Strukturen vorhanden. Und über die frei zugänglichen Kammerwebsites sind bereits heute eine Vielzahl
von Informationen für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
„Den Kammern weitere Veröffentlichungspflichten aufzuerlegen, verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und führt überdies zu einem erheblichen
Bürokratiemehraufwand. Hier endet unser Verständnis für demokratische Teilhabe, die im Übrigen bereits mehr als ausreichend gegeben ist.“, so Hans-Joachim
Kraatz, Präsident des LFB Sachsen.
Geplantes Transparenzgesetz untergräbt Datenschutz der Freien Berufe