Freistaat Sachsen lockert Investitionsförderung
Der erneute Lockdown belastet Unternehmen zahlreicher Branchen erheblich. Um ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation bei notwendigen
Investitionen zur Seite zu stehen, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Voraussetzungen für die Investitionsförderung
gelockert. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der »Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (Richtlinie GRW RIGA) wurde neu erlassen.
So hat der Freistaat Sachsen für gewerbliche Investitionen die Förderbedingungen bis Ende 2021 hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des
Investitionsvolumens großzügiger gefasst. Zusätzlich werden Projektzeiträume flexibler gehandhabt, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben. Weiter können
Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Modernisierung des Produktionsprozesses und Investitionen großer Unternehmen mit Hilfe der »Zweiten
Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020« vorübergehend stärker gefördert werden.
Für bereits vorhandene touristische Betriebsstätten setzt der Freistaat spezifische Anforderungen an Investitionsvorhaben außer Kraft. So sind zum Beispiel
Klassifizierungen und Zertifizierungen für touristische Angebote nicht mehr nachzuweisen. Dies gilt für Anträge bis Ende März 2021. Wie bisher bleibt die
Förderung für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus auf die sächsischen Landkreise beschränkt.
Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren
Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von
Schließung bedrohten Betriebsstätte.
Der Fördersatz beträgt abhängig von der Größe des Unternehmens bis zu 30 Prozent, im Landkreis Görlitz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das
Programm wird zu gleichen Teilen vom Bund und vom Freistaat Sachsen finanziert. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank entgegen.