November- und Dezemberhilfen des Bundes: 304 Millionen Euro für Antragsteller aus Sachsen
Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen
Seit dem vergangenen Freitag sind
endlich weitere 28 Millionen Euro an sächsische Unternehmen und Selbstständige, die November- und Dezemberhilfen des Bundes beantragt haben, geflossen.
Insgesamt haben die Antragsteller aus dem Freistaat, die vom »Lockdown light« im November und Dezember 2020 betroffen waren, bis heute Abschläge und
vollständige Auszahlungen in Höhe von 304 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen rund 151 Millionen Euro auf die »Novemberhilfe« und rund 153 Millionen Euro
auf die »Dezemberhilfe«. Abschließend bearbeitet worden sind zwar 92 Prozent aller bislang 16.970 eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe, aber nur rund 83
Prozent aller bislang 16.079 eingegangenen Anträge auf Dezemberhilfe.
Auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei
Millionen Euro, können nun Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können sie wählen, auf welchen Beihilferahmen sie
ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.
Nach den
Abschlagszahlungen durch den Bund erfolgt die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen seit dem 12. Januar und der Dezemberhilfen seit dem 1. Februar durch
die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Sie zahlt diese Hilfen im Auftrag des Bundes aus. Wöchentlich gehen zahlreiche neue Anträge ein. Die Beantragung
ist jeweils bis zum 30. April 2021 möglich.
Anträge auf Überbrückungshilfe III können seit dem 10. Februar gestellt werden. Diese Hilfen können auch
die Unternehmen beantragen, die keine November- oder Dezemberhilfe erhalten haben. Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die
Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der
Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines
Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III
fließen seit dem 15. Februar; seit Ende Februar erweiterte Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu maximal 800.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum. An
sächsische Antragsteller sind bislang Abschläge in Höhe von 49 Millionen Euro geflossen. Sachsen erwartet weiterhin, dass der Bund nun auch die Bewilligung und
Auszahlung der vollen Summen schnellstens ermöglicht.
Weiterführende Links:
- Plattform zur Beantragung der Wirtschaftshilfen des Bundes
- Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen (Pressemitteilung des BMWi vom 3. März 2021)
- Corona-Wirtschaftshilfen: Jetzt auch Antragstellung für großvolumige Wirtschaftshilfen möglich (Pressemitteilung des BMWi vom 27. Februar 2021)
- Altmaier: „Seit heute fließen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 800.000 Euro bei Überbrückungshilfe III“ (Pressemitteilung des BMWi vom 26. Februar 2021)