Impulsprogramm für Sachsen: 1 Milliarde Euro für Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung
Das sächsische Kabinett hat gestern in Chemnitz das angekündigte Corona-Impulspaket des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
beschlossen. Mehr als 1 Milliarde Euro stellen Bund und Freistaat ab sofort bereit, um Beschäftigung zu sichern und durch Corona betroffenen Unternehmen zu
helfen. Das Programm wurde nach intensiven und regelmäßigen Beratungen des Kabinetts mit Gewerkschaften, Verbänden und Kammern erstellt.
Mit dem Impulsprogramm setzt die Staatsregierung auf neue Instrumente. Nach der Phase der Existenzsicherung kommt nun eine Phase der Reaktivierung der
Konjunktur. Das Soforthilfe-Darlehen, über das bislang mehr als eine Dreiviertelmilliarde Euro ausgereicht worden ist, wird mit Wirkung vom 30.6.2020 an nicht
fortgesetzt. Die SAB – Sächsische Aufbaubank – Förderbank – entscheidet noch über vorliegende Anträge, neue Anträge nimmt sie nicht mehr entgegen.
An die Stelle des Soforthilfe-Darlehens treten die Instrumente des Impulsprogramms:
* Unternehmensfinanzierung sichern
Schwerpunkt des Programmes ist ein Stabilisierungsfonds, der bei der SAB eingerichtet wird. Bis zu 400 Millionen Euro Finanzierungsvolumen stehen in der Spitze
bereit, um das Eigenkapital in Form von stillen und offenen Beteiligungen zu stärken. Innerhalb des Fonds stellen Bund und Land Mittel für den kleinen
Mittelstand zur Verfügung. Daraus können bis zum 31. Dezember 2020 Beteiligungen bis zu 800.000 Euro ausgereicht werden. Darüber hinaus richtet sich das
Beteiligungsangebot an Unternehmen des größeren Mittelstands bis 249 Beschäftigte, die einen höheren Finanzbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro haben. Das Angebot
ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 begrenzt.
Gleichzeitig wird mit Beteiligung des Bundes ein Finanzierungsprogramm für Startups bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) aufgelegt,
damit innovative Gründer weiter in den Aufbau ihrer Unternehmen investieren können.
Ziel ist es, die mit einer Garantie des Freistaates Sachsen mobilisierten finanziellen Mittel in Unternehmen zu lenken, die zwar von den wirtschaftlichen
Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, aber klare Zukunftsperspektiven aufweisen. »Wenn der Freistaat angeschlagenen Unternehmen beisteht, ist es ein
wichtiges Ziel, auch eine entsprechende Beschäftigungssicherung zu erhalten«, so Martin Dulig.
Das im »Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket« enthaltene Zuschussprogramm »Corona-Überbrückungshilfe für KMU« des Bundes mit einem Gesamtvolumen von bis zu
25 Milliarden Euro wird durch die Länder umgesetzt. Anträge für Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Sitz oder
Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, können ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Für den Freistaat Sachsen setzt die SAB
das Programm um. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 8. Juli 2020 möglich und gilt rückwirkend bis zum 1. Juni. Das Zuschussprogramm des Bundes
»Corona-Überbrückungshilfe für KMU« kann als ergänzender Finanzierungsbaustein dienen.
Das bewährte Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB) wird um 14 Millionen Euro aufgestockt.
Damit sollen finanzielle Engpässe kurzfristig überbrückt und die Finanzierung von langfristigen Umstrukturierungen sichergestellt werden. Ansprechpartner für
betroffene Unternehmen ist das Beratungszentrum Konsolidierung der SAB.
Für die Fälle, in denen ein Insolvenzverfahren unabweisbar ist, gilt es aufzuzeigen, wie ein Neuanfang aussehen kann. Dafür wird das Programm Krisenbewältigung
und Neustart (KUNST), über welches Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens unterstützt werden, um 5 Millionen Euro aufgestockt.
Zuständig ist wie bisher das Beratungszentrum Konsolidierung der SAB.
* Gründerland Sachsen stärken
Sächsische Startups benötigen Eigenkapital, um unter den Gegebenheiten der Corona-Krise ihren Fortbestand zu sichern. Dafür wird neben dem zusätzlichen
Beteiligungsangebot bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen der Technologiegründerfonds Sachsen aufgestockt. Mit rund 15 Millionen Euro
zusätzlich sollen die aussichtsreichen Unternehmen erhalten und mit neuen Investments weitere Startups unterstützt werden.
* Wettbewerbsfähigkeit stärken, industriellen nachhaltigen Strukturwandel ermöglichen, Arbeitsplätze erhalten
Das 2019 umgesetzte, sehr erfolgreiche Förderprogramm »Regionales Wachstum" wird mit 30 Millionen Euro als Sonderprogramm neu aufgelegt. Mit dem Programm werden die bestehenden Möglichkeiten für Regionalbeihilfen auch für die nicht GRW-förderfähigen Unternehmen genutzt und diese bei Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Damit können insbesondere Handwerker, Gastronomen und der Einzelhandel vorrangig in ländlichen Regionen Sachsens gefördert werden, welche aktuell in besonderem Maße von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind.
Zudem soll befristet auf Regelungen der Richtlinie GRW RIGA verzichtet werden, die der bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen nicht verpflichtend vorgibt. So werden insbesondere Investitionen auf dem Gebiet des Tourismus sowie Investitionen, die der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen, erleichtert. Auch die bis Ende 2021 bundesweit abgesenkten Anforderungen an die Investitionsbeträge und die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze wird Sachsen in der Richtlinie GRW RIGA übernehmen.
* Nachhaltige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ausbauen, Klimafolgen bewältigen, zukunftsfähige Energieversorgung sichern
Dieses Programm ist nicht nur ein Wirtschaftsprogramm. Gemeinsam hat die Staatsregierung weitere Programmteile entwickelt. Für Maßnahmen zur Stärkung einer regionalen und nachhaltigen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Maßnahmen zur Klimafolgenbewältigung und Stärkung von Infrastruktur und Unternehmen im Umgang mit Extremwetterereignissen sowie für Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung werden insgesamt weitere 35 Millionen Euro bereitgestellt.
* Investitionen in Bildungsinfrastruktur
Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind Zukunftsinvestitionen in die Bildungsinfrastruktur. Für die konjunkturelle Belebung der regionalen Bauwirtschaft – insbesondere mit Blick auf die vielen lokalen Handwerksbetriebe –, sollen die kommunalen Investitionen in die schulische Infrastruktur besonders gefördert werden. Dafür werden in den kommenden Jahren 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Unser Konjunkturprogramm ist kein Sammelband von Wünschen einzelner Branchen. Es ist eine auf festen politischen Prinzipien gebaute Krisenstrategie. Das Programm steht für nachhaltiges Handeln, weil es den Wachstumsmotor durch Investitionen zündet und keine Strohfeuer legt. Es steht für unternehmerisches Denken, weil es den Unternehmen Rückenwind gibt, den Staat aber nicht ans Ruder der Wirtschaft setzt. Und es steht für eine faire Politik, weil es alle Branchen und Berufsgruppen im Blick hat, nicht nur die mit einer starken Stimme. Denn wir orientieren uns an den Prinzipien, die Deutschland erfolgreich gemacht und schon durch manche Krise gebracht haben. Es sind die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.