Landeszahnärztekammer — Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Gegründet am 7. Oktober 1990 hat die Landeszahnärztekammer im Freistaat Sachsen als eine der vier Heilberufekammern die Aufgabe, im Sinn der Zahnärzte unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit die beruflichen Belange aller Zahnärzte wahrzunehmen, zu vertreten und für ein hohes Ansehendes Berufsstandes zu sorgen.
Die Landeszahnärztekammer überwacht die berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der zahnärztlichen Berufsausübung. Sie nimmt Maßnahmen zur Qualitätssicherung der zahnärztlichen Berufsausübung vor.
Weiter- und Fortbildungen der Zahnärzte sowie der Praxismitarbeiter gehören ebenso zu ihren Leistungen wie die Ausbildungvon Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Die Landeszahnärztekammer schlichtet Streitigkeiten zwischen Zahnärzten sowie zwischen Zahnärzten und Dritten. Sie berät Patienten zu zahnmedizinischen Fragen und sorgt für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Berufsstandes.