Landesverband Sachsen Öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Der Landesverband Sachsen der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V. (LVS) wurde als Mitglied des Dachverbandes (BVS) am 8. Mai 1993 gegründet. Ein Sachverständiger verfügt auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrungen, ist unabhängig und unparteiisch tätig. Er trifft aufgrund eines Auftrages allgemein gültige Aussagen und besitzt die Fähigkeit, mündlich und schriftlich Gutachten in allgemein verständlicher, gewandter Form als Gutachter der Gerichte, der Behörden, der freien Wirtschaft und Einzelpersonen zu erstatten. Die Sachverständigen des LVS Sachsen sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis der Europanorm DIN EN ISO/IEC17024 zertifiziert.
Der Landesverband Sachsen (LVS) vertritt die berufsständischen Belange der im Land Sachsen ansässigen und tätigen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen. Er versteht sich als Bindeglied zwischenden bestellenden und betreuenden Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Sachverständigen.
Zu seinen Aufgaben und Zielen gehört es, seine Mitglieder durch Weiterbildung, Information und Erfahrungsaustausch — insbesondere durch Fachgruppenarbeit — auf dem neuestenStand der Technik bzw. wissenschaftlicher Forschung und Erkenntnisse zu halten.
Durch ihre Bestellung und die Mitgliedschaft im LVS Sachsen sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige verpflichtet, die auf ihrem Fachgebiet notwendige überdurchschnittliche Qualifikation zu erhalten.
Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigteSachverständige und durch seine Anerkennung der qualifizierte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigenaufgabe jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch nach bestem Wissenund Gewissen zu erstatten.
Anwärter auf eine oder mehrere dieser Qualifikationen können eine zeitlich befristete Mitgliedschaft erwerben.Gutachten eines Sachverständigen können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungenoder aber als Basis für eine gerichtliche Entscheidung dienen. Der Landesverband fördert die Aus- und Weiterbildung aller Sachverständigen.
Er unterstützt Anwärter zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung beispielsweise durch Gastmitgliedschaften, Patenschaften und Hinweise zur Sachverständigenausbildung.