Wirtschaftsprüferkammer — Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer arbeiten als Abschlussprüfer und qualifizierte Berater auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation sowie des Steuerrechtes, als Vertreter in Steuersachen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie als Treuhänder, Gutachter und Sachverständige. Aufgrund ihrer Ausbildung sind Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen sie beruflich befasst sind, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit ihren unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang steht.
Die Wirtschaftsprüferkammer ist die Organisation aller Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland. Sie vertritt die Belange und Positionen des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik, überwacht die beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder und ist deren Ansprech- und Informationspartner.
Mitglieder der WPK sind ferner gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, die nicht persönlich Berufsangehörige sind. Die freiwillige Mitgliedschaft steht den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, den Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände und den überörtlichen Prüfungseinrichtungen für öffentliche Körperschaften offen. Die WPK hat über 20.000 Mitglieder.
Gegründet wurde die WPK im Jahr 1961. Sie hat ihren Sitz in Berlin, ist bundesweit zuständig und unterhält Landesgeschäftsstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart, um ihre Präsenz in den Regionen zu gewährleisten und um das Berufsexamen durchzuführen.
Ihre Aufgaben sind nach § 57 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) unter anderem:
- den Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten (z.B. Gesetzgeber, Behörden und Gerichte)
- ihre Mitglieder zu beraten und zu belehren
- die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder auszuüben, soweit nicht die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegeben ist
- das Qualitätskontrollverfahren durchzuführen
- das bundeseinheitliche Wirtschaftsprüfer-Examen durchzuführen, bis Ende 2006 auch noch das Vereidigter Buchprüfer-Examen
- Wirtschaftsprüfer zu bestellen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anzuerkennen sowie die Bestellung bzw. die Anerkennung zu widerrufen
Andere wichtige Aufgaben bilden die Wahrung der Belange des Berufsstandes und die Gutachter- und Vermittlertätigkeit. Auf internationaler Ebene arbeitet die Wirtschaftsprüferkammer mit ausländischen Berufsorganisationen der Prüferberufe zusammen. Sie ist Mitglied der International Federationof Accountants (IFAC), dem Weltberufsverband der Abschlussprüfer.