Sächsischer Notarbund e.V.
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind. Der Erstbewerber für ein Notaramt darf nicht älter als 60 Jahre sein. Der Notar kann sein Amt bis zur Vollendung seines 70. Lebensjahres ausüben.
Zum Notar darf nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, also Volljurist mit erfolgreich abgelegtem 2. Staatsexamen ist. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiischsein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Haupttätigkeiten von Notaren sind die Beurkundungvon Rechtsgeschäften sowie die Beglaubigungvon Unterschriften.
Folgende Rechtsgebiete gehören zu den Kerntätigkeiten eines Notars:
- Grundstücksrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
Der Sächsische Notarbund als Interessensvertretung der freiberuflichen Notare wurde am 15. März 1990 gegründet.
Er vertritt die Standesinteressen der sächsischen Notare auch im Bereich von Gesetzgebung, Rechtspflege und Rechtswissenschaft.
Der Sächsische Notarbund führt wissenschaftliche und praktische Fortbildungen seiner Mitglieder und der Notariatsangestellten durch. Er pflegt das Notariatsrecht und den kollegialen Umgang.
Der Notarbund entwickelt und pflegt Kontakte zu Notarvereinen und Notarbünden in anderen Kammerbezirken.
Er arbeitet im Deutschen Notarverein mit und sorgt für die Information der Bevölkerung über die Aufgaben und die Tätigkeiten des Notars.