Sächsische Landesapothekerkammer — Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Die Rolle des Apothekers als Berater des Patienten und Mittler zwischen Arzt und Patienten zu festigen und seine Position als freien Heilberufler zu stärken, ist oberstes Ziel der am 15. Juni 1990 gegründeten Sächsischen Landesapothekerkammer.
Die Rolle des Apothekers als Berater des Patienten und Mittler zwischen Arzt und Patienten zu festigen und seine Position als freien Heilberufler zu stärken, ist oberstes Ziel der am 15. Juni 1990 gegründeten Sächsischen Landesapothekerkammer.
Darüber hinaus versteht sich die Kammer – als Selbstverwaltungskörperschaft aller sächsischenApotheker – als Bindeglied zwischen dem Staat und den Apothekern. Unter Wahrung des Allgemeinwohls vertritt sie die spezifischen Belange des Berufsstandes und vermittelt dem Staat externen Sachverstand für seine Steuerungsaufgaben.
Der Apotheker als unabhängiger Arzneimittelfachmann und letzte Kontrollinstanz vor der Medikamenteneinnahme etabliert sich somit zunehmend in der Rolle eines Verbraucherschützers in der Gesellschaft.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Apothekers in der öffentlichen Apotheke hat sich immer mehr von der Herstellung auf die Beratung rund um das Arzneimittel, die gesundheitsfördernde Zusatzmedikation sowie zunehmend auf apothekenübliche Dienstleistungen verlagert. Die klassische Aufgabe der Apotheken – die so genannte Rezepturherstellung für die Patienten – bleibt dennoch erhalten. In Apotheken werden jährlich über 25 Millionen individuelle Arzneimittel hergestellt.
Für die in Krankenhausapotheken beschäftigten Apotheker gilt Ähnliches; die Beratung der Ärzte in Arzneimittelkommissionen ist dort ein besonderer Schwerpunkt. Die umfangreiche universitäre sowie die anschließende praktische Ausbildung befähigen den approbierten Apotheker überdies zur Tätigkeit auf zahlreichen anderen Berufsfeldern.
Die Landesapothekerkammer erstellt Gutachten für Krankenkassen und Gesundheitsbehörden. Unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales überwacht die Kammer arbeitsteilig mit den Staatlichen Aufsichtsbehörden die Apotheken und die Berufsausübung der Apotheker.