Landesverband der Freien Berufe Sachen e.V. - Druckversion

URL: http://lfb-sachsen.de/lfb_os/neuigkeiten/19_05_2021_ID372.htm

Ausdruck vom: 20.04.2024

Beantragung von Corona-Härtefallhilfen hat begonnen

Aktuell sind Bundesweit gleichzeitig die Härtefallhilfen gestartet. Das Programm zielt auf Unternehmen und Selbstständige, die aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes ausgeschlossen und durch die Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind.

Ein möglicher Härtefall wäre zum Beispiel, dass der im Programm Überbrückungshilfe erforderliche Umsatzrückgang nicht dargestellt werden kann, weil das Unternehmen im Jahr 2019 nach einem Brand oder wegen Renovierung lange Zeit geschlossen war. Oder weil der Selbstständige lange krank war oder wegen Elternzeit nicht gearbeitet hat. Sachsen stellt dafür über 37 Millionen Euro für die Unternehmen zur Verfügung; derselbe Betrag kommt noch einmal vom Bund.

Details:


Anträge können ausschließlich durch prüfende Dritte, d. h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden. In Sachsen ist die SAB mit dem Programmvollzug betraut. Darüber, ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet ggf. die Corona-Härtefallkommission, in der neben den betroffenen Ministerien und der SAB als beratende Mitglieder auch die Kammern sowie der DGB vertreten sind.

Weitere Informationen sowie der Link zur Antragstellung finden sich auf der Webseite www.haertefallhilfen.de.