Landesverband der Freien Berufe Sachen e.V. - Druckversion

URL: http://lfb-sachsen.de/lfb_os/neuigkeiten/05_03_2021_ID368.htm

Ausdruck vom: 28.03.2024

November- und Dezemberhilfen des Bundes: 304 Millionen Euro für Antragsteller aus Sachsen

Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen

Seit dem vergangenen Freitag sind endlich weitere 28 Millionen Euro an sächsische Unternehmen und Selbstständige, die November- und Dezemberhilfen des Bundes beantragt haben, geflossen. Insgesamt haben die Antragsteller aus dem Freistaat, die vom »Lockdown light« im November und Dezember 2020 betroffen waren, bis heute Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von 304 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen rund 151 Millionen Euro auf die »Novemberhilfe« und rund 153 Millionen Euro auf die »Dezemberhilfe«. Abschließend bearbeitet worden sind zwar 92 Prozent aller bislang 16.970 eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe, aber nur rund 83 Prozent aller bislang 16.079 eingegangenen Anträge auf Dezemberhilfe.

Auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei Millionen Euro, können nun Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können sie wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.

Nach den Abschlagszahlungen durch den Bund erfolgt die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen seit dem 12. Januar und der Dezemberhilfen seit dem 1. Februar durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Sie zahlt diese Hilfen im Auftrag des Bundes aus. Wöchentlich gehen zahlreiche neue Anträge ein. Die Beantragung ist jeweils bis zum 30. April 2021 möglich.

Anträge auf Überbrückungshilfe III können seit dem 10. Februar gestellt werden. Diese Hilfen können auch die Unternehmen beantragen, die keine November- oder Dezemberhilfe erhalten haben. Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen seit dem 15. Februar; seit Ende Februar erweiterte Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu maximal 800.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum. An sächsische Antragsteller sind bislang Abschläge in Höhe von 49 Millionen Euro geflossen. Sachsen erwartet weiterhin, dass der Bund nun auch die Bewilligung und Auszahlung der vollen Summen schnellstens ermöglicht.

Weiterführende Links: