Überbrückungshilfe III Plus kann ab sofort beantragt werden
Unternehmen können ab sofort über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind
über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Unternehmen, die von
Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die
Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021
verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen
einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Überbrückungshilfe III ist von mehr als 326.000 Unternehmen und die Neustarthilfe von 220.000
Betroffenen in Anspruch genommen worden.
Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe Plus:
Die
Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der
Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind alle Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu
einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als
Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten. Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte
Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die
insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere
Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste
festgelegt. Damit wird Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an
Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Es
können – wie auch schon in der Neustarthilfe – neben Soloselbständigen auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte
aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die
Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt
werden.
Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: FAQ zur „Neustarthilfe Plus“