Sächsisches Kabinett einigt sich zu Härtefallprogramm
Das sächsische Kabinett hat heute der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu den Härtefallhilfen zugestimmt. Damit hat die Sächsische
Staatsregierung die Voraussetzungen für den Programmstart geschaffen, der bundesweit einheitlich für Anfang Mai geplant ist. Die Härtefallhilfen zielen auf
Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen aus den Programmen der Überbrückungshilfe und der November- oder Dezemberhilfe ausgeschlossen sind.
»Die Härtefallhilfen sind eine unerlässliche Unterstützung für die Unternehmen und Selbständigen, die bis jetzt durchs Raster gefallen sind. Da das bestehende
System der Unternehmenshilfen jedoch wirklich sehr umfassend ist und nur wenige echte Lücken lässt, rechnen wir nicht mit sehr vielen Fällen. Die
Überbrückungshilfe III ist auf Forderung der Länder noch einmal erweitert und verbessert worden und deckt jetzt fast alle Fallgruppen ab. Daher gehen wir davon
aus, dass sich die Inanspruchnahme des Härtefallprogramms auf wenige außergewöhnliche Einzelfälle beschränken wird«, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.
Die Programmausgestaltung in Sachsen wird durch eine Richtlinie Corona-Härtefallhilfen Unternehmen in dem vom Bund gesetzten Rahmen erfolgen.
Die Härtefallhilfen sollen einen Leistungszeitraum Juni 2020 bis Juni 2021 umfassen. Leistungsvoraussetzungen sind u. a., dass eine pandemiebedingte
Existenzbedrohung des Antragstellers vorliegt und er aus den Bundesprogrammen keine Unterstützung erhalten kann.
Die Härtefallhilfe soll als Zuschuss zu bestimmten betrieblichen Fixkosten in Anlehnung an die Überbrückungshilfen gezahlt werden. Insgesamt können dies bis zu
100.000 Euro pro Unternehmen im Regelfall sein. Für die Antragstellung wird derzeit ein länderübergreifendes Antragsportal auf Basis des Antrags- und
Fachverfahrens für die Überbrückungshilfe programmiert. Mit der Bearbeitung und Umsetzung des Programmes wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) beauftragt.
Insgesamt stellt der Bund den Ländern für Härtefälle einmalig 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder müssen die Hilfen mitfinanzieren. Gemäß dem
Königsteiner Schlüssel entfallen auf Sachsen 37,43 Mio. Euro als hälftige Kofinanzierung für Härtefallhilfen an sächsische Unternehmen und Selbständige. Somit
stehen in diesem Programm in Sachsen max. 75 Mio. Euro für Härtefallhilfen zur Verfügung.
Das Programm steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des sächsischen Landtages. Ziel ist es, den Programmstart
gemeinsam mit den anderen Bundesländern Anfang Mai sicherzustellen.