Energiekrise: Zu den Beschlüssen der Länder und des Bundeskanzlers
Für eine wirksame Entlastung der Wirtschaft braucht es mehr als halbe Sachen!
Im Zuge Ihrer Beratung am 2. November 2022 haben die Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler zahlreiche Beschlüsse gefasst, die durchaus zu begrüßen
sind. Doch auch, wenn sie den nächsten Schritt in die richtige Richtung markieren, kommen sie zu spät und weisen einen erheblichen Nachbesserungsbedarf auf.
Für eine wirksame Entlastung der Unternehmen ist es aus Sicht der Sächsischen Wirtschaft daher dringend geboten, die Beschlüsse besser an den aktuellen
Erfordernissen auszurichten.
Gas-, Fernwärme und Strompreisbremse
Während der Vorschlag zur Deckelung der Gaspreise für industrielle
Großverbraucher unsere Zustimmung findet, greift der Gaspreisdeckel für alle anderen gewerblichen Verbraucher zu spät. Trotz der angestrebten rückwirkenden
Entlastung zum 1. Februar 2023 entsteht eine Entlastungslücke, die auch nicht durch die geplante Einmalzahlung im Dezember geschlossen werden kann. Es ist
zwingend notwendig, diese Lücke zu schließen und eine finanzielle Brücke bis zum Greifen der Gaspreisbremse zu schlagen.
Die Vorgehensweisen zur
Berechnung des Entlastungsanspruches für Wärme- und Erdgaslieferungen unterscheiden sich voneinander, wodurch es möglicherweise zu einer Schlechterstellung von
Wärmekunden gegenüber Erdgaskunden kommt. Ferner ist sicherzustellen, dass Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten und mehreren Verbrauchsstellen nicht
schlechter gestellt werden als jene mit nur einer Verbrauchsstelle.Zudem ist es sicherlich richtig, Sparanreize aufrechtzuerhalten. Unternehmen, die aufgrund
vorangegangener Bestrebungen im Bereich Energieeffizienz nicht mehr sparen können, müssen daher auch über die geplanten Preisbremsen hinaus entlastet werden.
Ferner besteht dringender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Vorgehensweise bei Betrieben (z. B. Existenzgründer) ohne Verbrauchshistorie sowie bei Betrieben,
in denen die Verbrauchshistorie im Referenzzeitraum zur Bestimmung des Kontingentes ungeeignet ist (z. B. Unternehmensvergrößerung zwischen 2021 und 2022).
Diese dürfen nicht aus dem Anwendungsbereich der Gas-, Fernwärme und Strompreisbremse fallen.Hilfsprogramme zum Ausgleich von Härten
Die geplante
Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Neben einer bürokratiearmen Ausgestaltung und einer zügigen Umsetzung ist es
dringend geboten den Zugang zu den Hilfen möglichst niedrigschwellig auszugestalten. Ferner braucht es Hilfsprogramme für Unternehmen, die auch im Fall von
Preissteigerungen bei nicht erdgas-basierten Technologien (z. B. Öl und Pellets) greifen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Beschlüsse nur eine Entlastung
für Mieter vorsehen. Zudem sehen sich auch Freiberufler steigenden Energiekosten gegenüber und sollten mit in die geplanten Härtefallregelungen aufgenommen
werden.
Neben den zwingend gebotenen Nachbesserungen an den Beschlüssen gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen mit denen die Betriebe wirksam
entlastet werden können. Die Sächsische Wirtschaft und die Freien Berufe fordern daher:
„All In!“ – Energieerzeugung auf Maximum ausweiten
Die
Ausweitung der Energieerzeugung schreitet nur langsam voran und noch immer werden nicht alle verfügbaren Kapazitäten genutzt. Wir sind weiterhin der
Überzeugung, dass die innerstaatliche Energieversorgung auf alle zur Verfügung stehenden Quellen und Kapazitäten ausgeweitet und für die Dauer der Krise
aufrechterhalten werden muss. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Versachlichung der energiepolitischen Diskussion dringend notwendig.
Steuern und
Abgaben auf Energie auf europäisches Mindestmaß senken
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas bringt keinerlei Entlastung für die Wirtschaft. Um die
Kostenbelastung der Wirtschaft zu reduzieren, fordern wir daher auch weiterhin die Absenkung der Steuern für Energie, z. B. die Stromsteuer und die
Energiesteuer für Gas, auf das europäische Mindestmaß. Zudem ist die CO2-Bepreisung auf fossile Energie bis 2024 auszusetzen, dies gilt auch für die geplante
Besteuerung von Kohle und Abfall.
Grundversorgung zu angemessenen Konditionen
Die Grundversorgung mit Energie ist unbedingt sicherzustellen.
Hierfür ist es nicht nur notwendig, dass jedem Unternehmen ein Versorgungsvertragsangebot unterbreitet wird, sondern dass die Angebote auch zu Konditionen
unterbreitet werden, welche für die Betriebe betriebswirtschaftlich darstellbar sind.
Nach dem Winter ist vor dem Winter
Der Abschlussbericht
der Expertenkommission Wärme und Gas hält korrekterweise fest, dass die Herausforderungen im Winter 2023/2024 mindestens genauso groß, wenn nicht sogar größer,
sein werden als in diesem Winter. Die Politik muss daher bereits heute über diesen Winter hinaus denken und eine langfristige Strategie für eine sichere,
bezahlbare und verlässliche Versorgung mit Energie entwickeln. Die Betriebe und Unternehmen, als Motor unseres Wohlstandes, brauchen Planungssicherheit für die
nächsten zwei bis drei Jahre.
Energiekrise: Zu den Beschlüssen der Länder und des
Bundeskanzlers