Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler jetzt für alle Bereiche der systemrelevanten Infrastruktur
Heute hat der Freistaat Sachsen seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert, eine entsprechende
Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett soeben beschlossen.
Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie
der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel
sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung
unterstützt.
Die Zuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. Er reagiert
damit auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für das Land von elementarer Bedeutung sind. Nicht nur im gesundheitlichen
Bereich, auch im Lebensmittelhandel, beim Warentransport und in der Landwirtschaft werden tschechische und polnische Kolleginnen und Kollegen dringend
gebraucht.
Arbeitgeber können ihre Bedarfe direkt bei der Landesdirektion Sachsen anmelden.
Zum Verfahren:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, die nach Sachsen einpendeln und in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt sind, zeigen
ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur
Verfügung. Arbeitnehmern aus den nun neu hinzugekommenen Bereichen, die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der
Zuschuss von 40/20 Euro gilt ab 7. April 2020 und wird bei Bedarf nachgezahlt.
Die Regelungen gelten für folgende Bereiche.