Gewährung zinsgünstiger Darlehen jetzt in noch größerem Umfang möglich
Die Europäische Kommission hat gestern Abend die Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Die Regelung ermöglicht es jetzt, dass
auch Landesförderinstitute Kreditprogramme mit den gleichen günstigen Konditionen gewähren können, wie sie im Rahmen des KfW-Sonderprogramms bereits für die
Förderbank KfW gelten. Dadurch können auch Landesförderinstitute günstigere Kreditkonditionen gewähren. Neben dem KfW-Sonderprogramm 2020 ist das ein weiterer
Baustein, um den Unternehmen einen schnellen Zugang zu mehr Liquidität zu ermöglichen. Jetzt können auch die Bundesländer flächendeckend Kreditprogramme
aufsetzen, die die guten Förderkonditionen des bereits genehmigten KfW-Sonderprogramms anwenden und so Unternehmen schnell und zinsgünstig zu mehr Liquidität
verhelfen.
Das KfW-Sonderprogramm 2020 ist am 23. März 2020 an den Start gegangen. In seinem Rahmen wurden bereits 2.432 Kreditanträge mit einem Volumen von rund 9,8
Milliarden Euro gestellt. Das Sonderprogramm steht sowohl kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere
Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Eine höhere
Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und
Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das
am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass
alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel
finanziert werden.